Voraussetzungen für eine Seebestattung
Seit 1934 ist in Deutschland ergänzend zur Friedhofsbestattung die Seebestattung anerkannt. Außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone wird die Asche in einer speziellen Seeurne in der Regel über ‚rauem Grund’ der See übergeben. Das deutsche Bestattungsrecht ist Sache der einzelnen Bundesländer.